Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn diese in Textform schriftlich von uns bestätigt worden sind.
2. Individuelle Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden mit uns oder mit unseren Handelsvertretern sind möglich. Die Gültigkeit bedarf jedoch unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Abweichungen vom Maß‚ Gewicht und Güte sind im Rahmen der jeweils gültigen DIN zulässig. Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung zustande. Bei offensichtlichen Irrtümern wie Schreib- oder Rechenfehlern in den uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Daten besteht für uns Verbindlichkeit. Wir werden den Besteller über derartige Fehler in Kenntnis setzen, damit dieser die Fehler korrigieren kann und uns erneut die korrigierten oder fehlenden Unterlagen zur Verfügung stellt.
2. Die Darstellung der Produkte in den Katalogen, Prospekten oder auf Bildern, insbesondere die CAD Daten, stellen auch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Dies ist lediglich eine Aufforderung zur Bestellung. Für Irrtümer in der Darstellung unserer Kataloge/Prospekte sowie unserer Zulieferer übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Mit Übersendung einer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form oder durch Lieferung der Ware ist dies rechtsgültig.
§ 3 Lieferungen
Die Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger und technischer Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Dies setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
1. Lieferungen erfolgen umgehend nach der Liefermöglichkeit oder nach Absprache mit dem Kunden und den damit vereinbarten Liefertermin. Die Möglichkeit von Teillieferungen sind Auftragsbezogen und nach Kundenwunsch gegeben. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Zustimmung durch uns. Bei gewünschten Teillieferungen werden die Versand- und Verpackungskosten zusätzlich zu jeder Lieferung in Rechnung gestellt.
2. Unsere Liefertermine gelten stets als annähernd und unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder betrieblicher Störungen, aus welchem Grund auch immer diese entstanden sind, können zu einer Verlängerung der Lieferzeiten führen bzw. den Liefervertrag ganz oder teilweise aufheben. Dies gilt ebenfalls, wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten. Ist ein Liefertermin vereinbart, so verlängert sich dieser bei höherer Gewalt, oder dem Eintritt von Ereignissen, welche von uns aus nicht schuldhaft verursacht worden sind, in angemessener Frist.
3. Der Besteller kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit aus den oben genannten Gründen verlängert oder wir der Verpflichtung der Lieferung entbunden werden. Wir berechtigen den Besteller, sollte die Behinderung länger als 2 Monate andauern, den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages nach der von uns aus angemessenen Nachfristsetzung zu stornieren. Wir verpflichten uns jedoch, den Besteller über diese Ereignisse sofort nach Bekanntgabe zu informieren.
4. Bei Abruf- oder Folgeaufträgen welche vom Besteller freigegeben wurden behalten wir uns vor, die gesamte Auftragsmenge je nach Kapazität sofort zu fertigen. Eine nachträgliche Änderung der bestellten Ware oder Auftragsmenge ist nicht möglich. Vor Auftragserteilung ist ein Abnahmezeitraum schriftlich anzuzeigen. Während dieser Vertragslaufzeit ist die Ware abzunehmen. Sollte der Besteller dies nicht tun, wird die Ware nach einmaliger Erinnerung zum Abruf kostenpflichtig ausgeliefert.
§ 4 Gefahrübergang
1. Sobald die Ware das Haupt- oder eines der Auslieferungslager unserer Lieferanten verlassen hat, geht die Gefahr der Lieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, es sei denn, der Besteller hat diesbezüglich schriftliche Weisungen an uns übermittelt. Gewünschte Sonderanweisungen können je nach Aufwand von uns in Rechnung gestellt werden. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Sendung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen und über den Schaden eine Bescheinigung erstellen zu lassen.
2. Selbstabholer sind verpflichtet die Ware nach Bekanntgabe der Verfügbarkeit sofort abzuholen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nach drei Arbeitstagen nicht nach, werden wir die Ware nach Auswahl einer unserer Transportunternehmen kostenpflichtig an den Besteller versenden. Alternativ bieten wir eine Einlagerung an, welche allerdings ebenfalls kostenpflichtig ist. Mit Bekanntgabe der Verfügbarkeit der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über.
3. Grundsätzlich wird die Ware „ab Werk“ versendet, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde. Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Diese Kosten werden ebenfalls vom Kunden übernommen.
§ 5 Preise
1. Alle Preise in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Preislisten verstehen sich stets freibleibend und sind grundsätzlich ohne MwSt. Lieferungen erfolgen ausschließlich „ab Werk“ sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Sonderleistungen gelten die in Textform schriftlich vereinbarten Preise. Preisanpassungen durch uns sind jederzeit möglich.
2. Die Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung. Bei Kleinstmengen können Zuschläge nach besonderer Vereinbarung erhoben werden.
3. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Folgeaufträge oder gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich. Vor Auftragserteilung oder Nachbestellung sollte der Besteller sich ein aktuelles Angebot unsererseits einholen oder uns um schriftliche Bestätigung bitten.
4. Sofern uns keine Anweisungen des Bestellers zum Versand oder der Verpackungsart vorliegen, behalten wir uns vor, die Auswahl der Verpackung und des Transportunternehmens selbst zu treffen. Verpackungsmaterial wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Sollten wir Verpackungsverordnungen unterlegen, werden diese zum Selbstkostenpreis berechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Ware oder im Fall der Verfügbarkeit nach Meldung für Selbstabholer sofort und ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar. Der Besteller hat die Vertragspflicht die Ware nach Erhalt innerhalb von 30 Tagen komplett zu bezahlen. Ist die Frist abgelaufen, befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug. Wir sind daher berechtigt, Verzugszinsen einzufordern und geleistete Zahlungen auf ältere Schulden anzurechnen, wenn auch anderslautender Bestimmungen gelten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Wir sind berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
2. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Es werden lediglich Zahlungen per Banküberweisung akzeptiert. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Der Abzug von Skonti oder Rabatten bedarf einer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Ein Schweigen unsererseits bemächtigt den Besteller nicht zum Selbstabzug.
3. Müssen aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers die Ansprüche unsererseits als gefährdet angesehen werden, sind wir berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Bestellers von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur dann befugt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Mängelansprüche
1. Sollte ein Mangel der Kaufsache vorliegen, sind wir zur zweimaligen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beanstandung auf unsachgemäßer Montage oder Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruht. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt ab dem Lieferdatum.
2. Der Besteller kann bei nicht angemessener Fristsetzung der Nacherfüllung eine Minderung der Vergütung des Vertrags verlangen. Dies muss schriftlich bei uns angezeigt werden und darf max. 20 % des Auftragsvolumens nicht überschreiten. Eine Annahme unsererseits muss schriftlich bestätigt werden. Bei geringen Mängeln steht dem Besteller keine Minderung des Kaufpreises zu. Auf keinem Fall stehen dem Besteller Ansprüche zu, wenn eigenständige Nacharbeiten an den gelieferten Sachen durchgeführt werden, wenn diese nicht schriftlich unsererseits genehmigt wurden. Der Besteller hat auch kein Rücktrittsrecht, wenn der Mangel von uns oder unseren Lieferanten in angemessener Frist behoben werden kann.
3. Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dazu hat der Besteller den Mangel genau und detailliert zu bezeichnen und nachzuweisen. Sollte ein Mangel trotz sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, verpflichtet sich der Besteller diesen Mangel sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dazu gewähren wir einen maximalen Prüfungszeitraum von 6 Monaten. Den Besteller trifft die volle Beweislast.
4. Warenrücksendungen von ordnungsgemäß bestellten Waren insbesondere von kundenspezifischen zeichnungsgebundenen Teilen sind nicht zulässig. Bei lagernder Standardkatalog Ware, welche ohne Mangel ist, erlauben wir nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns eine Rücknahme. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Zurückgegebene Ware wird dann mit einem branchenüblichen Abschlag in Höhe von 20 % zum ehemaligen Wareneinkaufswert für Wareneingangskontrolle, Lagerung und kaufmännisches Handling gutgeschrieben.
5. Generelle Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind sofort nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Aus nachweisbaren Qualitätsmängeln behalten wir uns die Wahl auf Nachbesserung oder Neulieferung vor. Nebensächliche Absprachen ohne unsere schriftliche Genehmigung sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
1. Der Kunde haftet für die unrichtig bzw. unvollständige weitergegebenen Daten, Produktzeichnungen und Zeichnungen. Auch bei leichtfahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Sollte der Kunde Muster oder Zeichnungen zur Freigabe von uns erhalten sind diese seitens des Kunden auf die Richtigkeit zu prüfen. Dies muss vom Kunden schriftlich freigeben werden. Für die im Nachhinein festgestellten Fehler übernehmen wir keine Haftung. Wird der Kunde von einem von ihm beauftragten Subunternehmen oder einer Erfüllungshilfe beauftragt, so trägt der Kunde selber die Gefahr der richtigen sowie der vollständigen Überprüfung sämtlicher Daten. Einschränkungen müssen uns sofort und detailliert mitgeteilt werden.
3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend nach Erhalt der Ware.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung einschließlich Zinsen und Kosten unser Eigentum. Waren, die der Besteller nicht bereits vor der Lieferung vollständig bezahlt hat, bleiben ebenfalls unser Eigentum.
2. Der Besteller ist auf unsere Aufforderung hin verpflichtet die Waren getrennt, gekennzeichnet und ordnungsgemäß zu lagern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Ansicht zu übermitteln.
3. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist Träger sämtlicher Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Ware aufgewendet werden müssen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Besteller die Abtretung offenlegen und die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an uns übergeben.
5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum
an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerbent dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwertes) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Ist eine der verbundenen Sachen zur Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der Besteller verwahrt die neue Sache hinsichtlich des Miteigentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
6. Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns ein anderes Recht an dem Lieferggenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehaltes oder der anderen Rechte, die anstelle des Eigentumsvorbehaltes treten und zum Schutze dieses Rechtes geeignet sind, mitzuwirken.
§ 10 Vertragsänderungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen in schriftlicher Textform an uns übergeben werden. Dies muss unsererseits ebenfalls schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen sowie technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als geheim zu behandeln. Daten, Zeichnungen, Muster oder ähnliche Gegenstände dürfen nicht an Dritte übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Solche Gegenstände dürfen lediglich im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse vervielfältigt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen / Datenschutz
1. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
2. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide ist unserer Wahl nach Lüdenscheid.
3. Der Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausschließlich durch uns bestimmt.
4. Mit Erteilung des Auftrages werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und akzeptiert.
5. Im Hinblick auf den Datenschutz verweisen wir auf unsere Homepage.
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand der AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Gesichtspunkt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke.
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